Was Sie wissen müssen

Änderungen bei der Mehrwertsteuer 2024

Mit der Zustimmung des Schweizer Stimmvolks am 25. September 2022 hat die Schweiz den Weg für eine zusätzliche Finanzierung der Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) beschlossen. Um diese zusätzlichen Mittel zu generieren, wird die Mehrwertsteuer (im Folgenden MWST genannt) angehoben, und die neuen Sätze werden ab dem 1. Januar 2024 gültig.


Neue Mehrwertsteuersätze ab 2024: Ein Überblick

Die neuen MWST-Sätze sehen wie folgt aus:

Bisher
bis 31.12.2023
Neu
ab 1.1.2024
Normalsatz 7,7 % 8,1 %
Reduzierter Satz 2,5 % 2,6 %
Sondersatz für Beherbergung 3,7 % 3,8 %


Wann müssen die neuen Sätze angewendet werden?

Die Anwendung der richtigen Mehrwertsteuersätze hängt vom Zeitpunkt der Leistungserbringung ab, nicht vom Rechnungsdatum oder Zahlungszeitpunkt. Leistungen, die bis zum 31.12.2023 erbracht werden, unterliegen den alten MWST-Sätzen; für Leistungen ab dem 01.01.2024 müssen die neuen Sätze angewendet werden.

Bei Leistungen, die sich über das Jahresende hinaus erstrecken, ist eine anteilige Aufteilung der Kosten erforderlich. Dies gilt auch für Vorauszahlungen und Anzahlungen. Auf den Rechnungen muss klar ersichtlich sein, welche Leistungen in welchem Zeitraum erbracht wurden, um Missverständnisse zu vermeiden. Ist dies nicht ersichtlich und belegbar, verlangt die Gesetzgebung, dass der gesamte Betrag mit den neuen MWST-Sätzen abgerechnet werden muss.


Praxisbeispiel zur Veranschaulichung

Ein gutes Beispiel hierfür ist die monatliche Serviceleistung einer Informatikfirma im Wert von CHF 12'000.00 (ohne MWST), die am 25.07.2023 in Rechnung gestellt wird und einen Leistungszeitraum vom 01.08.2023 bis zum 31.07.2024 abdeckt.

Die Aufteilung sieht wie folgt aus:

  • CHF 5’000.00 (für 5 Monate) mit 7.7% MWST: CHF 385.00
  • CHF 7’000.00 (für 7 Monate) mit 8.1% MWST: CHF 567.00

Die Rechnung würde also zwei Positionen aufweisen:

  1. Serviceleistung 01.08.2023 – 31.12.2023: CHF 5’385.00 inkl. MWST
  2. Serviceleistung 01.01.2024 – 31.07.2024: CHF 7’567.00 inkl. MWST

Gesamtbetrag: CHF 12’952.00 inkl. MWST

Die erhöhten MWST-Sätze gelten auch für die Einfuhrsteuer und die Bezugssteuer.


Saldo- und Pauschalsteuersätze

Aufgrund der MWST-Erhöhung werden die Saldo- und Pauschalsteuersätze wie folgt erhöht:

Saldo- und Pauschalsteuersätze
bis 31.12.2023
Saldo- und Pauschalsteuersätze
ab 1.1.2024
0,1 % 0,1 %
0,6 % 0,6 %
1,2 % 1,3 %
2,0 % 2,1 %
2,8 % 3,0 %
3,5 % 3,7 %
4,3 % 4,5 %
5,1 % 5,3 %
5,9 % 6,2 %
6,5 % 6,8 %

Der Leistungszeitraum ist auch hier der relevante Faktor für die Anwendung der Steuersätze.


Infolge der Steuersatzerhöhung werden auch die Umsatzgrenzen und Steuerzahllast für die Anwendung der Saldosteuersatzmethode entsprechend erhöht.

Umsatzgrenze
bis 31.12.2023
Umsatzgrenze
ab 1.1.2024
Umsatzgrenze* CHF 5'005'000 CHF 5'024'000
Steuerzahllast* CHF 103'000 CHF 108'000

* für die Anwendung der Saldosteuersatzmethode


Empfehlungen von Tarantino Treuhand

Um auf die bevorstehenden Änderungen vorbereitet zu sein, empfehlen wir:

  • Die Implementierung der neuen MWST-Sätze in Kassen- und Softwaresystemen bereits jetzt vorzunehmen.
  • Die neuen Sätze bei der Erstellung von Rechnungen und Offerten zu berücksichtigen.


Kontakt

Bei Fragen oder Unsicherheiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Tarantino AG
Britta Sieber

+41 (0) 43 499 00 29

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