Dienstleistungen

Steuerklärungen

Pri­vat­per­so­nen und Ge­schäfts­kun­den haben eines ge­mein­sam – vie­len ist es zu kom­pli­ziert oder zu zeit­auf­wän­dig, die Steu­er­er­klä­rung selbst aus­zu­fül­len. Zudem bie­tet die fach­män­ni­sche Er­stel­lung den Vor­teil, Steu­er­spa­r­po­ten­zi­a­le zu nut­zen. Dank un­se­res Netz­werks pro­fi­tie­ren un­se­re Kun­den von einer ganz­heit­li­chen Be­ra­tung und der rechts­si­che­ren Er­stel­lung der Steu­er­er­klä­rung. Zu un­se­ren Dienst­leis­tun­gen ge­hört selbst­ver­ständ­lich die Prü­fung sämt­li­cher Steu­er­be­schei­de.

Das gilt ins­be­son­de­re für Grenz­gän­ger. Auch Grenz­gän­ger un­ter­lie­gen in der Schweiz der Be­steu­e­rung: Die so­ge­nann­te Quel­len­steu­er. Diese Steu­er hat der Ar­beit­ge­ber beim Ge­halt in Abzug zu brin­gen und di­rekt den Steu­er­be­hör­den ab­zu­füh­ren. Da die Steu­er- und So­zi­a­l­ver­si­che­rungs­fol­gen sehr kom­plex sein kön­nen, emp­fiehlt sich die Be­ra­tung durch eine dar­auf spe­zi­a­li­sier­te Kanz­lei. Wir ver­fü­gen dank spe­zi­a­li­sier­ten Part­ner­un­ter­neh­mun­gen auch hier­für über das not­wen­di­ge Fach­wis­sen.

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